Impfpflicht: Die harten Strafen könnten Impfverweigernden drohen

Deutschland steckt mitten in der vierten Welle. Doch ein Ende ist wegen der zu geringen Impfquote noch lange nicht in Sicht. Daher wird nun heftig über eine allgemeine Impfpflicht debattiert. Doch was würde der gesetzlich verpflichtende Corona-Piks eigentlich für Impfverweigernde bedeuteten? Mit welchen Sanktionen müssten sie dann rechnen? Wir erklären Ihnen, welche Strafen Impfverweigernden im Falle einer allgemeinen Impfpflicht drohen würden. Eines können wir Ihnen vorab schon einmal verraten – sie haben es so richtig in sich.

Die Mehrheit ist für die Einführung der Impfpflicht

Was in Deutschland im Moment zu moralischen Grundsatzdiskussionen führt, wurde in unserem Nachbarland Österreich knallhart durchgezogen – die allgemeine Impfpflicht. Doch da es trotz monatelanger Überzeugungsarbeit der Regierung einfach nicht gelungen ist, genug Menschen für die Impfung zu mobilisieren, wird von allen Seiten nun die Impfpflicht gefordert. So sei diese in den Augen vieler Expertinnen und Experten noch die einzige Möglichkeit, um eine fünfte oder gar im schlimmsten Fall sechste Corona-Welle doch noch abzuwenden. Nicht nur Mediziner:innen, Arbeitsverbände und Politiker:innen sprechen sich für eine allgemeine Impfpflicht aus. Auch ein Großteil der deutschen Bevölkerung befürwortet die Einführung einer verpflichtenden Impfung, dies geht zumindest aus den Umfrageergebnissen des ARD-Deutschlandtrends hervor.

Rein rechtlich gesehen, wäre das laut Juristinnen und Juristen sogar möglich. Und es könnte noch härter für sie kommen: Impfverweigernde, die sich immer noch vehement gegen eine Impfung sträuben, müssten dann sogar mit horrenden Strafen rechnen. Von der Kündigung im Job bis hin zum Führerscheinentzug ist alles dabei.

Impfverweigernden drohen hohe Bußgelder als Strafe

Wer sich im Falle einer Impfpflicht immer noch gegen den Corona-Piks sträuben sollte, muss durchaus mit hohen Strafen rechnen. Wie hoch diese letztlich genau ausfallen könnten, kann bis dato niemand ganz genau sagen. Da in Deutschland seit März 2020 bereits eine Masern-Impfpflicht beschlossen wurde, könnte eine Verweigerung der Corona-Impfung in ähnlicher Weise geahndet werden, und zwar mit hohen Bußgeldern. So werden zum Beispiel Erzieher:innen, die ohne Masern-Impfung in einer Kindertagesstätte arbeiten und eine Impfung ausschlagen, mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro zur Kasse gebeten. Daher gilt es als sehr wahrscheinlich, dass im Falle einer Corona-Impfpflicht ähnlich hohe Bußgelder verhängt werden können. Doch die Möglichkeiten der Sanktionen sind noch deutlich vielfältiger, als manche vielleicht denken würden.

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Zahlung von Zwangsgeldern & Tätigkeitsverbot

Wer sich danach immer noch gegen eine Impfung wehren würde, müsste sogar noch tiefer in die Tasche greifen. Wie die Leipziger Volkszeitung berichtet, könne die Ordnungsbehörde in derartigen Fällen "einen Verwaltungsakt gegen den Einzelnen erlassen". Das heißt: "Damit erhält die betreffende Person die Anordnung, sich impfen zu lassen. Jeder einzelne Verstoß dagegen kann mit einem Zwangsgeld zwischen fünf Euro und 25.000 Euro belegt werden." Damit hat die betroffene Person nur zwei Möglichkeiten. Entweder sie lässt sich selbst impfen oder gibt ihre Tätigkeit ganz auf. Ob die Regierung ein Tätigkeitsverbot letztlich aussprechen wird, ist aufgrund des Pflegenotstands laut focus.de allerdings fraglich.

Auszahlung von Sozialgeldern nach Impfstatus

Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Staat die Auszahlungen von Leistungen wie zum Beispiel BAföG, Wohngeld und Ähnliches vom Impfstatus abhängig machen könnte. Das heißt Studierende, die eine Impfung vehement ausschlagen, müssten auf ihr Bafög dann verzichten. Auch Geringverdienende müssten dann ohne Wohngeld auskommen. Bestehen bliebe zudem die nahezu "vollständige Ausgrenzung" für Ungeimpfte aus dem öffentlichen Leben. Somit dürften sie im Falle einer Impfpflicht weiterhin keine Restaurants, Kinos, Friseure oder Veranstaltungen besuchen. Der Staat könne Impfverweigernden aber auch den Führerschein entziehen

Pfändung von Gehalt und Sachgegenständen sind möglich

Und wenn all diese Maßnahmen keine Wirksamkeit zeigen, können die Behörden in einem nächsten Schritt die Pfändung des Gehalts oder anderer Sachgegenständen anordnen, sagt Verfassungsrechtler Walther Michl dem Onlineportal focus.de. "Bleibt auch das erfolglos, kann als letztes Mittel eine Ersatzzwangshaft ausgesprochen werden".

Erzwingungshaft bei Nichtzahlung der Strafe

Wer gegen die Impfpflicht verstoßen würde und das verhängte Bußgeld einfach nicht entrichtet, muss sogar befürchten, dafür in Erzwingungshaft zu gehen. Denn in Deutschland gilt: Wer eine Geldstrafe nicht bezahlen kann oder will, muss eine Haftstrafe absitzen. Wie hoch diese ausfällt, hängt maßgeblich von der Höhe des Bußgeldes ab. Jedoch raten viele Fachleute von einer derartigen Sanktion ab. Denn schließlich würde immer noch das Gebot der Verhältnismäßigkeit gelten. Daher sollten erst einmal andere Sanktionen eingesetzt werden, um einer möglichen Impfpflicht zur Wirksamkeit zu verhelfen.

Verlust des Krankenversicherungsschutzes für Impfverweigernde denkbar

Um den Druck auf Ungeimpfte zusätzlich zu erhöhen, gehen Expertinnen und Experten sogar so weit zu fordern, dass Impfverweigernde, die weiterhin das Wohl der gesamten Bevölkerung gefährden, ihren Krankenversicherungsschutz verlieren. Das würde bedeuten: Wer pflichtwidrig ungeimpft krank wird, könne auf den entstandenen Kosten sitzen bleiben. Im Falle einer schweren Corona-Infektion könne das mit mehreren zehntausend Euro ganz schön teuer werden. Allerdings wird diese Möglichkeit bis jetzt noch nicht diskutiert. Jedoch werden die Rufe der Krankenkassen lauter, Tarife nach Impfstatus zu unterscheiden. So forderte kürzlich erst die Kassenärztliche Vereinigung Berlin, dass Ungeimpfte höhere Versicherungsbeiträge zahlen oder sich an Kosten der Corona-Behanldung beteiligen sollen.

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Österreich hat im Kampf gegen das Coronavirus nicht nur den bundesweiten Lockdown beschlossen, sondern hat zudem eine allgemeine Impfpflicht verhängt. Ungeimpfte müssen auf der Hut sein, denn in Österreich drohen Impfverweigernden bald hohe Strafen .

Doch bis die Entscheidung zum Thema Impfpflicht für alle getroffen wird, gelten erst einmal folgende Regeln: Das sind die neuen Maßnahmen von Bund und Ländern. Auch wichtig: 3G am Arbeitsplatz: Das kommt jetzt auf Arbeitnehmer:innen zu.

Quellen: n-tv.de, focus.de, berliner-kurier.de und Tagesspiegel