Betrug mit Corona-Soforthilfen: Haftstrafe für Gelsenkirchener

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Stand: 17.03.2021, 17:30 Uhr

Betrug mit Corona-Soforthilfen: Haftstrafe für Gelsenkirchener

Die Beantragung unberechtigter Corona-Soforthilfen in Millionenhöhe hat einem 31-jährigen Mann aus Gelsenkirchen eine hohe Haftstrafe eingebracht.

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Das Landgericht München verurteilte ihn u.a. wegen Subventionsbetrugs zu viereinhalb Jahren. Der mehrfach vorbestrafte Mann soll zunächst in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden.

91 Anträge auf Corona-Soforthilfe hatte er in mehreren Bundesländern gestellt. Auf ihnen hatte er fiktive und auch wirklich existierende Unternehmen angegeben. Viele davon aus der Gastronomie und der Lebensmittelbranche.

Drei von 91 Anträgen wurden genehmigt

Laut Staatsanwaltschaft wurden drei Anträge genehmigt und damit fast 68.000 Euro ausgezahlt. Viele Anträge gingen an das Bundesland Bayern, weswegen der Mann auch dort vor Gericht stand. Einem Sachbearbeiter in Bayern war die wiederkehrende Kontonummer auf den Anträgen aufgefallen. So konnten weitere Zahlungen verhindert werden. Vor Gericht wurden die Anträge als "" bezeichnet. Der Mann habe immer wieder dieselbe Kontonummer verwendet und krude Angaben gemacht. Bei dem Antrag eines Fruchthandels habe er Bergbau-Aktivitäten angegeben.