Was bewegt die Welt? Was bewegt die BRIGITTE-Redakteur:innen? In diesem Ticker fassen wir für euch die wichtigsten News im November zusammen.
26. November 2021 Neue Coronavirus-Variante im südlichen Afrika entdeckt
Nach der Delta-Mutation bereitet jetzt die neue B.1.1.529- Variante sorgen. Nachdem Großbritannien und Israel den Flugverkehr bereits einschränkten, zieht die Bundesregierung jetzt nach: Südafrika wird als Virusvariantengebiet eingestuft und der Flugverkehr mit stark eingeschränkt. Die EU-Kommission will Reisen aus dem südlichen Afrika in der EU ebenfalls auf ein Minimum beschränken, so die "Tagesschau". Bereits jetzt wurde der erste Fall der neuen Virusvariante in Israel festgestellt – zwei weitere Personen seien Verdachtsfälle.
Auch in Europa ist jetzt der erste Fall gemeldet worden. In Belgien wurde die südafrikanische Variante bei einem Erkrankten nachgewiesen, bestätigte der belgische Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke bei einer Pressekonferenz. Premierminister Alexander De Croo kündigte Reisebeschränkungen für Einreisende aus Ländern im südlichen Afrika an.
"In der Folge dürfen Fluggesellschaften nur noch deutsche Staatsbürger nach Deutschland befördern", heißt es vonseiten der Bundesregierung. Zudem müssten alle Eingereisten für 14 Tage in Quarantäne – auch wenn ein vollständiger Impfschutz vorhanden ist.
Expert:innen befürchten, dass die Variante B.1.1.529 aus dem südlichen Afrika wegen ungewöhnlich vieler Mutationen nicht nur hoch ansteckend sei, sondern auch den Schutzschild der Impfstoffe leichter durchdringen könnte. Die Welt Gesundheitsorganisation (WHO) untersucht aktuell, ob die Variante als besorgniserregend eingestuft werden muss: "Es wird ein paar Wochen dauern, bis wir verstehen, welchen Einfluss diese Variante hat", sagte WHO-Expertin Maria van Kerkhove.
Das südafrikanische Institut für Ansteckende Krankheiten (NICD) teilte mit, es seien in Südafrika erste 22 Fälle der neuen Variante nachgewiesen worden, es sei allerdings mit mehr Fällen im Zuge der laufenden Genomanalysen zu rechnen, so "die Zeit". "Obwohl die Datenlage noch begrenzt ist, machen unsere Experten mit allen Überwachungssystemen Überstunden, um die neue Variante und die damit möglicherweise verbundenen Implikationen zu verstehen", heißt es.
25. November 2021 EMA lässt den Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer für Kinder zwischen fünf und elf Jahren zu
Die europäische Arzneimittelbehörde EMA hat den Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer für Fünf- bis Elfjährige zugelassen.
Die zuständigen Experten haben gut zwei Monate die Daten zu Risiken und Effektivität des Impfstoffes geprüft. Nach der Zustimmung der EMA muss offiziell noch die EU-Kommission zustimmen – was allerdings als Formsache gilt, so ZDF.
Die Impfung für Kinder enthält ein Drittel einer Erwachsenen-Dosis und wird ebenfalls zweimal im Abstand von mindestens drei Wochen in den Oberarm verimpft. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte am vergangenen Montag mitgeteilt, die gesamte EU erhalte die Lieferung des Impfstoffs am 20. Dezember. Deutschland soll dann 2,4 Millionen Dosen bekommen, so "die Zeit".
Die Zulassung der Impfung ist nicht gleichbedeutend mit einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko). Der Vorsitzende der Stiko, Thomas Mertens, sagte im Interview mit der "Schwäbischen Zeitung", dass er es durchaus nachvollziehen könne, wenn Eltern einer Impfung skeptisch gegenüberstehen. "Das kann ich sehr gut verstehen und es entspricht im Grunde auch dem Problem, vor dem die Stiko mit ihrer Entscheidung steht", sagt er. Es gehe um das Abwiegen von Nutzen und möglichen "Restrisiken" bei Kindern in dieser Altersgruppe.
In einer Zulassungsstudie von Biontech/Pfizer seien keine schwerwiegenden Impfreaktionen oder Nebenwirkungen dokumentiert worden, so Mertens. Die Wirksamkeit des Impfstoffes entspreche nach einer relativen kurzen Beobachtungszeit etwas der bei Erwachsenen.
Die Zahlen und Daten aus der aktuellen Studie seien allerdings noch nicht ausreichend, um seltene Nebenwirkungen auszuschließen, so Mertens weiter. Die Entscheidung über eine Empfehlung der Stiko werde aktuell noch vorbereitet. Das Ziel sei es, bis Ende Dezember eine Entscheidung getroffen zu haben.
24. November 2021 Die epidemische Lage läuft aus: Welche bundesweiten Corona-Maßnahmen jetzt gelten
Ab heute tritt das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft. Damit soll die epidemische Lage nationaler Tragweite aufgehoben werden, die bisher die Rechtsgrundlage für zahlreiche Maßnahmen war. Das neue Gesetz sieht vor, dass es weniger bundesweite Maßnahmen gibt, sondern eher punktuell in Corona-Hotspots eingegriffen wird. Somit kann jedes Bundesland andere Regeln – im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes – aufstellen.
Einige bundesweite Regeln bleiben dennoch bestehen. Das Tragen einer Maske ist für alle weiterhin verpflichtend, ebenso wie die AHA-Regeln. Bundesweit gilt eine 3G-Regel in Bussen, Bahnen und Zügen – wer nicht geimpft, genesen oder getestet ist, darf die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzen.
Die 3G-Regel gilt ebenfalls am Arbeitsplatz. Der/die Arbeitgeber:in ist verpflichtet, den Status ihrer Mitarbeiter:innen zu kontrollieren – das bedeutet auch hier das Vorzeigen des Impfpasses, einer Genesenen-Bescheinigung oder eines aktuellen Corona-Tests – für den Test sind die Mitarbeiter:innen selbst verantwortlich. Mitarbeiter:innen, die keinen gültigen Nachweis mitbringen und sich einem Test verweigern, dürfen das Betriebsgelände nicht betreten. Ihnen droht ein Lohnverlust, bei schweren Verstößen sogar die Kündigung. Bei Nichteinhalten der Kontrollen vor Betreten der Arbeitsstätte droht dem/der Arbeitgeber:in ein Bußgeld.
Die Homeoffice-Pflicht tritt ab heute wieder in Kraft. Im Kampf gegen die Pandemie sollen vor allem Kontakte wieder reduziert werden. Beschäftigte, die ihre Tätigkeit zu Hause erledigen können, sollen nach Möglichkeit nicht mehr ins Unternehmen kommen. Sollten "betriebsbedingte Gründe" gegen ein Homeoffice sprechen, dann gilt diese Verpflichtung nicht. Für Arbeitnehmer:innen gibt es ebenso Ausnahmen, beispielsweise "räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder eine unzureichende Ausstattung".
23. November 2021 Frankreichs Duden "Le Robert" führt geschlechtsneutrales Pronomen ein
Das traditionsreiche französische Wörterbuch "Le Robert" – vergleichbar mit dem deutschen Duden – hat in seiner Onlineversion jetzt ein geschlechtsneutrales Personalpronomen aufgenommen.
Konkret geht es um den Eintrag "iel". Im Französischen steht "il" für das männliche Personalpronomen "er", "elle" für "sie". Demnach stehe "iel" für Personen egal welchen Geschlechts, so die Definition im "Le Robert". Die Schreibweise "ielle" sei ebenfalls möglich.
Aktivist:innen und Transpersonen begrüßen die Entscheidung. Lee Ferrero vom Verein Transat für transgeschlechtliche Menschen in Marseille nannte den Schritt "beinahe historisch". Die Kritiker:innen ließen allerdings nicht lange auf sich warten. Frankreichs Bildungsminister Jean-Michel Blanquer schrieb auf Twitter: "Die inklusive Schreibweise ist nicht die Zukunft der französischen Sprache."
Der französische Abgeordnete Francois Jolivet protestierte gegen "Le Robert" und bezeichnete die Autor:innen als "aktivistisch". In einem kritischen Brief an die Académie Francaise – die über die Vereinheitlichung und Pflege französischer Sprache wacht – bezeichnete er die Einführung des Pronomens als Vorläufer der "Woke"-Kultur, die alle Werte vernichten wolle, die man in Frankreich schätze. Sie würden zu einer "verschmutzten" Sprache führen.
Der Generaldirektor der Éditions Le Robert, Charles Bimbenet, begründete die Aufnahme in einer Stellungnahme: "Die Aufgabe des 'Robert' ist es, die Entwicklung der sich in Bewegung befindenden, diversen französischen Sprache zu beobachten und diese abzubilden".
19. November 2021 Lockdown und Impfpflicht für alle in Österreich
Die österreichische Regierung hat aufgrund der steigenden Corona-Zahlen härtere Maßnahmen beschlossen: Laut Pressekonferenz geht das Land ab Montag für erstmal zehn, aber höchstens 20 Tage in den Lockdown. Damit schließen erneut Gastronomie, die Kultur- und Veranstaltungsbranche sowie der Handel. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Es sollen Ausgangssperren von 00:00 bis 24:00 Uhr gelten. Nach dem bundesweiten Lockdown soll der Lockdown für Ungeimpfte weitergehen. Schulen und Kindergärten bleiben aber geöffnet. Zudem soll eine Impfpflicht für alle kommen, die am 1. Februar in Kraft tritt. Wer sich nicht daran hält, muss mit Geldstrafen oder Ersatzfreiheitsstrafen rechnen. Bundeskanzler Schallenberg sprach davon, dass man zu lange davon ausgegangen sei, dass es auch ohne Pflicht möglich sei, eine hohe Impfquote zu erreichen. Nun aber müsse man der Realität ins Auge sehen.
18. November 2021 Stiko empfiehlt: Boosterimpfung für alle ab 18 Jahren
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt ab sofort allen Menschen ab 18 Jahren eine Covid-19-Auffrischungsimpfung. Sie sollen in der Regel im Abstand von sechs Monaten zur letzten Dosis der Grundimmunisierung erfolgen, teilte die Stiko mit.
Stiko-Chef Thomas Mertens hatte am Dienstagabend in der ZDF-Sendung "Markus Lanz" bereits angekündigt, dass die Empfehlung bereits zur Diskussion stehe.
Bisher galt die Empfehlung, dass über 70-Jährige sowie Menschen mit einem schwachen Immunsystem und medizinisches Personal eine Auffrischungsimpfung erhalten sollen. Aktuell hätten laut Stiko etwa elf Prozent der über 60-Jährigen bereits eine Boosterimpfung erhalten.
17. November 2021 Neues Corona-Medikament senkt Krankenhauseinweisungen und Todesfälle um 89 Prozent
Das Covid-Medikament Paxlovid kommt in Pillenform. Die entsprechenden Unterlagen für eine Notfallzulassung in den USA bei der Arzneimittelbehörde habe das Pharmaunternehmen bereits eingereicht, so Pfizer in einer Mitteilung, berichtet "Zeit Online". In einer klinischen Studie zeigte sich eine hohe Wirksamkeit der Pille. Nach Angaben des Konzerns könnte es eine "zentrale Rolle im Kampf gegen Covid-19" spielen, so Pfizer Chef Albert Bourla.
Anfang November gab das Unternehmen bekannt, dass die Pille Paxlovid bei Risikopatient:innen nach einer Corona-Infektion die Wahrscheinlichkeit einer Krankenhauseinweisung oder eines Todes um 89 Prozent senke. In Großbritannien wurde vor Kurzem das Medikament Molnupiravir zugelassen. Beide Medikamente verringern die Fähigkeit des Virus, sich in den Körperzellen zu vermehren und hindern die Krankheit so an ihrer Weiterentwicklung.
Die Lizenz für Paxlovid soll nach seiner Zulassung teilweise freigegeben werden, kündigte Pfizer an. Über eine Vereinbarung mit der von den Vereinten Nationen unterstützten Organisation Medicines Patent Pool (MPP) sollen Generikahersteller in 95 Ländern weltweit das Medikament selbst herstellen können.
So könnten künftig 53 Prozent der Weltbevölkerung mit einem günstigen Corona-Medikament versorgt werden. Laut Vereinbarung erhält Pfizer in ärmeren Ländern keine Lizenzgebühr für das Medikament. Einige Länder wie Brasilien, China oder Thailand sind von der Vereinbarung zwischen Pfizer und MPP ausgenommen.
16. November 2021 Aufatmen für Kund:innen: Das ändert sich jetzt bei Handy-Verträgen und Co.
Wer kennt es nicht, bei jeder neuen Handyrechnung denkt man sich: Zum nächsten Zeitpunkt muss ich unbedingt kündigen. Und was verpasst man dann meist? Die dreimonatige Kündigungsfrist. Stillschweigend läuft der Vertrag einfach weiter, meist mit einer Verlängerung von mindestens einem Jahr und teilweise sogar höheren Gebühren als eigentlich vereinbart. Damit ist jetzt Schluss. Ab dem 1. Dezember 2021 federt das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKG) Langzeitfolgen von Kündigungsversäumnissen ab.
Ab jetzt gilt Folgendes: Kund:innen, die ihre Kündigungsfrist bei Mobilfunk-, Festnetz- und Internetanbietern von drei Monaten versäumt haben, können ab Dezember bis zu einem Monat vor Vertragsablauf kündigen. Wer auch diesen verpasst, muss ab sofort um keine teuren und langen Verlängerungen bangen. Der Vertrag läuft dann im Monatstakt weiter mit 30-tägiger Kündigungsfrist. Das Wichtigste: Das Gesetz gilt auch für Bestandskunden.
Aufatmen können auch Kund:innen, die im Homeoffice ständig mit Internetstörungen zu kämpfen haben: Wenn der Anschluss länger als zwei Tage kaputt ist, muss der Anbieter eine Entschädigung zahlen. Nicht nur für komplette Ausfälle, sondern auch für einen lahmen Internetanschluss muss der Provider künftig haften. Ist die Verbindung regelmäßig langsamer als vertraglich vereinbart, dann kann die monatliche Gebühr gedrückt werden oder sogar eine Kündigung infrage kommen.
15. November 2021 Ampel-Parteien sprechen sich für Impfpflicht in bestimmten Bereichen aus
Nach Angaben der Grünenpolitikerin Katrin Göring-Eckardt und SPD-Politikern wird es eine Impfpflicht geben. Die möglichen Regierungspartner Grüne, SPD und FDP seien sich darüber einig: "Wir werden eine Impfpflicht brauchen für Einrichtungen, bei Pflegeheimen, bei Kindertagesstätten et cetera. Wir werden das auf den Weg bringen", so die Grünenfraktionschefin Göring-Eckardt.
Der Verstoß sei nicht Bestandteil der Reform des Infektionsschutzgesetzes, die diese Woche beschlossen werden soll, sondern eines separaten Gesetzgebungsverfahrens, so "Zeit Online". Auf Twitter bekräftigte Göring-Eckardt ihre Aussage: "Weil es Nachfragen gibt: Ja, ich finde nach wie vor, dass wir in besonderen Einrichtungen eine Impfpflicht brauchen".
12. November 2021 Jens Spahn kündigt Rückkehr kostenloser Tests an
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich in einer Pressekonferenz zu der aktuellen Corona-Lage in Deutschland zu Wort gemeldet – und neue Corona-Maßnahmen angekündigt. So sollen die Bürgertests wieder kostenfrei zur Verfügung stellen und das bereits ab dem Wochenende. Spahn will noch heute eine entsprechende Testverordnung unterzeichnen, die ab morgen gelte.
Zudem bringt Spahn eine sogenannte "2-G-Plus-Regel" ins Gespräch. Bei Veranstaltungen könnten zukünftig nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben, die sich zusätzlich haben testen lassen. "Wenn wir die Pandemie brechen wollen, müssen wir entschlossener handeln", begründete Spahn seine Idee und mahnte, die 3G-Regel würde nicht mehr ausreichen, um die Corona-Lage einzudämmen. Denn insbesondere bei der Delta-Variante könnten auch Geimpfte das Coronavirus weiterverbreiten, Tests seien für alle notwendig.
"Wir müssen alles tun, um diese Dynamik zu brechen", sagte der Gesundheitsminister auf der Pressekonferenz in Berlin, "sonst wird es für das ganze Land ein bitterer Dezember."
10. November 2021 STIKO: Impfung für unter 30-Jährige nur noch mit BioNTech/Pfizer
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen hinsichtlich der Corona-Impfungen aktualisiert. Demnach sollen sich unter 30-Jährige künftig nur noch mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer impfen lassen. Der Grund: Bei Impfungen mit dem Mittel von Moderna sei es im Vergleich mit dem von BioNTech/Pfizer in dieser Altersgruppe eher zu Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen gekommen.
Für Menschen über 30 sei dagegen kein erhöhtes Risiko für eine solche Entzündung festgestellt worden. Für Schwangere gilt, dass sie unabhängig vom Alter den Impfstoff von BioNTech/Pfizer angeboten bekommen sollen.
5. November 2021 Pressekonferenz der Gesundheitsministerkonferenz: Booster-Impfung für alle
Der Staatssekretär des Bayrischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege Klaus Holetschek (CSU) erklärte auf der Pressekonferenz der Gesundheitsministerkonferenz, dass die Auffrischungsimpfung sechs Monate nach der zweiten Impfung "generell für alle möglich sei".
Insbesondere sollen ältere Menschen, medizinisches Personal und Menschen mit einem schwachen Immunsystem möglichst bald geimpft werden. Eine Altersgrenze gibt es derzeit noch nicht.
Die Lage sei "teilweise dramatisch" und alles andere als "entwarnend", sagte Holetschek. Es sei weiterhin wichtig, sich zu testen – das gelte auch für die, die bereits voll geimpft seien. Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ergänzte, dass diese Tests besonders in Pflegeheimen essenziell seien, um die vulnerablen Gruppen zu schützen. In Sachen Auffrischungsimpfung setzte Spahn noch mal auf Tempo: "Boostern nach sechs Monaten soll die Regel sein und nicht die Ausnahme." Es brauche weiterhin das Angebot der öffentlichen Hand neben den Arztpraxen, die aktuell am meisten impfen.
Die aktuelle Empfehlung der Stiko lautet ausdrücklich, dass nur über 70-Jährige eine Auffrischungsimpfung erhalten sollen. Die Stiko selbst gab vor Kurzem bekannt, dass sie in wenigen Wochen darüber entscheiden will, ob sie eine Empfehlung für alle aussprechen wird, so der Vorsitzende Ulmer Virologe Thomas Mertens am Dienstag (2. November 2021).
Fortschritt: Die Pille gegen Covid-19
Die britische Arzneimittelbehörde MHRA hat erstmals eine Tablette zur Behandlung von Covid-19 zugelassen. Es handelt sich dabei um ein antivirales Mittel mit dem Namen Lagevrio oder besser bekannt unter Molnupiravir. In einer Mitteilung der britischen Regierung heißt es, dass die Tablette zu einer Verminderung des Risikos einer Krankenhauseinweisung und Todesfällen bei milden und mittelschweren Verläufen beitrage, so die "Zeit".
Bei Molnupiravir handelt es sich um das weltweit erste zugelassene antivirale Mittel gegen Covid-19. Das Mittel wurde von den Pharmakonzernen Ridgeback Biotherapeutics und Merck Sharp & Dohme (MSD) entwickelt. Den Angaben zufolge stört das Präparat die Vermehrung des Virus und sorgt somit für einen milden Verlauf. Studien zufolge sei es am wirksamsten, wenn es direkt nach dem ersten positiven Test eingenommen wird – am besten in den ersten ein bis fünf Tagen nach Infektion.
In Deutschland ist Molnupiravier aktuell noch nicht zugelassen. Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) kündigte aber bereits Ende Oktober an, den Einsatz zu prüfen. Die US-Behörde FDA hat ein Zulassungsverfahren bereits eingeleitet. Die EMA prüft derzeit sieben weitere mögliche Corona-Mittel. Bisher ist nur Remdesivir des US-Konzerns Gilead in der EU zugelassen. Es wird bestimmten, schwer erkrankten Covid-Patienten per Infusion verabreicht.
4. November 2021 36 Infizierte: Corona-Ausbruch in Rehaklinik in Wuppertal
Mit der vierten Welle melden Gesundheitsämter aus ganz Deutschland wieder vermehrt Corona-Ausbrüche mit mehreren Infizierten. So auch in der Rehaklinik "Bergisch Land" in Wuppertal-Ronsdorf. Wie der WDR berichtet, seien insgesamt 36 Personen positiv getestet worden – 23 Patient:innen, vier Begleitpersonen und neun Mitarbeiter:innen.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt sind die Patient:innen verlegt oder entlassen worden, sofern dies medizinisch möglich war. In der Rehaklinik genesen derzeit auch einige onkologische Patientinnen - der aktuelle Fokus liege auf deren Schutz. Nach Angaben der Klinik liege die Impfquote der Mitarbeiter:innen und Patient:innen bei mehr als 90 Prozent.
Nachdem der erste Fall bekannt wurde, hat die Klinik keine Patient:innen mehr aufgenommen. Aktuell sei unklar, ob noch weitere Infektionen hinzukommen. In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt werden weiterhin Reihentestungen durchgeführt. Insgesamt verfügt die Rehaklinik über 206 Betten und 160 Beschäftigte. Wie viele Betten zum Zeitpunkt des Ausbruchs belegt und wie viele Mitarbeiter:innen im Dienst waren, ist derzeit nicht bekannt.
3. November 2021 Corona-Impfung von Biontech/Pfizer in den USA für Kinder ab fünf Jahren genehmigt
Die letzte Hürde ist genommen – die US-Seuchenbehörde CDC hat die Corona-Impfung von Kindern mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer offiziell genehmigt. Fünf- bis Elfjährige können den Impfstoff jetzt in kleineren Dosierungen bekommen, so die "Zeit". Den Kindern soll nur ein Drittel der üblichen Impfstoffmenge verabreicht werden.
Damit reagierte die Behörde auf die Empfehlung des Beraterstabs, der nur wenige Stunden zuvor den Einsatz des Mittels für diese Altersgruppe empfohlen hat. Die Arzneimittelaufsicht FDA hatte dem Impfstoff bereits am Freitag (29. Oktober 2021) eine Notfallzulassung für Kinder erteilt.
Präsident Joe Biden begrüßte den Schritt und bezeichnete ihn als "Wendepunkt" im Kampf gegen Covid-19. Die US-Regierung hatte bereits vorsorglich Millionen Impfdosen an Arztpraxen und Apotheken geschickt.
2. November 2021 Die Corona-Ausbrüche in Seniorenheimen häufen sich
Über Monate hinweg blieben die Infektionszahlen in Alten- und Pflegeheimen konstant niedrig. Doch mit der vierten Welle ändert sich das. Immer mehr Heime haben mit zahlreichen Corona-Infektionen zu kämpfen und verzeichnen leider einige Todesfälle.
Die Sieben-Tage-Inzidenz bei den über 90-Jährigen liegt nach der aktuellen Altersverteilung zur Corona-Pandemie des Robert-Koch-Institutes bei 108,01 (Stand 28. Oktober 2021). Bei den 85-89-Jährigen liegt sie bei 83,58 und bei den 80- bis 84-Jährigen bei 59,16. Und das bei einer Impfquote von über 85 Prozent bei Menschen über 60 Jahren.
Immer mehr Alters- und Seniorenheime melden hohe Infektionszahlen bei den Bewohner:innen und Pfleger:innen. Im Seniorenzentrum "Am Tempelberg" in Bad Doberan sollen nach eigenen Angaben 98 Corona-Fälle registriert worden sein, allerdings vielen die Zahlen der Sozialbehörde deutlich niedriger aus. Sechs Bewohner:innen starben an den Folgen der Krankheit. Viele der Pflegekräfte seien nicht geimpft. Insgesamt soll es sechs "Ausbruchsgeschehen" in Mecklenburg-Vorpommern geben, so der NDR.
In einem Heim in Norderstedt bei Hamburg sind 90 Menschen mit dem Coronavirus infiziert, davon 68 Bewohner:innen, teilte der Kreis Segeberg am Montag, den 1. November 2021 mit. Insgesamt gebe es bereits sechs Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus.
Am Werbellinsee in Brandenburg erkrankten 42 Bewohner:innen und 15 Mitarbeiter:innen an Covid-19. Bisher seien acht der Bewohner:innen an oder mit Corona verstorben. Nach Angaben des Gesundheitsamtes des Landkreises Barnim seien im Heim nur 50 Prozent der Mitarbeiter:innen geimpft, so "Der Tagesspiegel".
Das sind nur drei der zahlreichen Ausbrüche in Seniorenheimen in ganz Deutschland.
1. November 2021 Ab heute: Keine Entschädigungen mehr für Ungeimpfte in Quarantäne
Wer sich bisher noch nicht hat impfen lassen, bekommt im Falle einer Quarantäne-Anweisung ab dem 1. November 2021 keine Entschädigung mehr für den Verdienstausfall. Diese Regelung wurde bereits Ende September von Bund und Ländern beschlossen.
Die Begründung: Inzwischen habe jede:r Erwachsene ein Impfangebot erhalten. Dass der Staat dann für einen Verdienstausfall zahle, sei nicht mehr zu rechtfertigen. Einige Bundesländer, wie Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hatten diese Regelung schon einige Wochen vorher umgesetzt.
Diese Regelung gelte allerdings nicht für die mehr als eine Million Beamt:innen in Deutschland. Sie erhalten ihre Bezüge auch dann weiter, wenn sie aufgrund einer behördlichen Anordnung in Quarantäne müssen und noch nicht geimpft sind. Das liege daran, dass Beamt:innen eine Besoldung vom Staat erhalten, somit gelte bei Ihnen auch die Lohnfortzahlung nicht. Die Möglichkeit auch die Besoldung zu streichen wäre gegeben, jedoch ist der Aufwand entsprechend höher – das Besoldungsgesetz müsste dafür geändert werden.
Ausnahmen bestehen ebenfalls bei einem medizinischen Grund. Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, bekommt auch während einer häuslichen Quarantäne weiterhin seinen Lohn gezahlt. Dafür müsse dann ein entsprechendes Attest vorgelegt werden. Gleiches gelte für Menschen, bei denen bis zu acht Wochen vor der Quarantäne noch keine Impfempfehlung vorgelegen habe. So beispielsweise bei Schwangeren, wo die Stiko aktuell eine Corona-Impfung ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel empfiehlt.
Noch mehr News?
Das sind die News der vergangenen Wochen.