Nicht erst seit Corona boomt das kontaktlose Online-Shopping, mit wenigen Klicks landen Kleidung, Accessoires und Weihnachtsgeschenke bequem bei uns zu Hause. Damit einher geht jedoch auch das Dilemma unzähliger Retouren. Kleidung zurückschicken – was Verbraucher jetzt wissen sollten.
Wie die Retoure funktioniert
Allein 40 Prozent aller im Netz geshoppten Kleidung werden zurückgeschickt, berichtet u.a. das „Handelsblatt“.Aber wie lange ist das Zurückschicken eigentlich möglich und was müssen Online-Käufer besonders beachten? STYLEBOOK hat beim Experten nachgefragt.
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Kleidung zurückschicken – wie ist das Umtausch- und Rückgaberecht?
Der Kunde ist bekanntermaßen König. Aber gilt diese Formel auch, wenn es um das Rückgaberecht geht? Rechtsexperte Dr. Carsten Föhlisch erklärt gegenüber STYLEBOOK, dass im Onlinehandel „Kunden grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Lieferung haben. Viele Händler weiten dieses sogar auf 30 Tage aus.“ Daneben stellt er klar: „Man darf die Kleidung auch immer anprobieren.“ Wobei hier deutlich zwischen Anprobieren (wie im Geschäft) oder dem wirklichen Tragen zu unterscheiden sei.
Gut zu wissen: Das Widerrufsrecht hat in beiden Fällen Bestand – mit einer Einschränkung: „Wird das Outfit getragen, muss der Käufer einen sogenannten Wertersatz leisten, und zwar für Reinigungskosten und den Minderwert, weil die Ware nur noch als Retoure veräußert werden kann“, so Dr. Föhlisch, der auf Trusted Shops u.a. die Rechtslage rund um E-Commerce, Shopping-Recht und Online-Sicherheit bearbeitet. In diesem Falle könne eine bestimmte Summe vom rückerstatteten Kaufpreis abgezogen werden.
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Was passiert, wenn ich das Teil einmal getragen habe?
Als Freifahrtschein, ein stylisches Outfit zu bestellen, es einmal zu tragen und dann umzutauschen, sollte dies aber auf keinen Fall verstanden werden. Denn: Ist die Reinigung teurer als der Wiederverkaufswert, kann der Abschlag auch Hundertprozent betragen, so der Experte. Die Beweislast, dass die Ware benutzt wurde und dass deshalb ein Abschlag in einer bestimmten Höhe fällig wird, trage allein der Verkäufer, erklärt Föhlisch. Da dies sehr aufwändig sei, führen Händler aus wirtschaftlichen Gründen diesen Beweis meist nicht, sondern verkaufen die Ware einfach mit Abschlägen oder entsorgen sie gleich komplett.
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„In der Artikelbeschreibung muss der Händler deutlich machen, um welche Art der Ware es sich handelt – der Zustand ist eine wesentliche Eigenschaft und nicht jeder möchte eine Hose kaufen, die schon einmal gereinigt wurde“, stellt der Rechtsexperte klar. Wenn also kein Hinweis – Retourenware, zweite Wahl, gebraucht – sichtbar ist, kann der Kunde davon ausgehen, dass es sich bei seiner Bestellung wirklich um fabrikneue Ware handelt.
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Vorab Retoure-Konditionen checken
Teilweise gelten bei den Online-Shops in der kaufstarken Weihnachtszeit besondere Konditionen. So „können Artikel, die für eine Rücksendung berechtigt sind und zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. Dezember versendet werden, bis zum 31. Januar 2021 zurückgegeben werden“, erklärt der Online-Shopping-Gigant „Amazon“ auf seiner Website. Artikel, die nach dem 31. Dezember 2020 zugestellt werden, könnten gemäß der Rückgabegarantie „innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware retourniert werden“. Generell empfiehlt es sich demnach immer, sich bei Online-Bestellungen vorab im entsprechenden Shop über die jeweiligen Retouren-Richtlinien schlau zu machen.