Was bringt die allgemeine Testpflicht mit sich?Wer nach Deutschland einreisen will, muss ab Sonntag nachweisen, dass er gegen Corona geimpft, von der Krankheit genesen oder getestet ist. Das gilt für alle Länder und unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.
Für wen gilt die Testpflicht?Für alle ab dem zwölften Lebensjahr.
Muss der Test vor der Einreise gemacht werden?Ja. Der Nachweis eines negativen Testergebnisses muss auf Verlangen der Bundespolizei bei der Einreise vorgelegt werden.
Reicht für die Testpflicht bei Einreise ein Schnelltest?Ja. Antigentests dürfen maximal 48 Stunden alt sein, PCR-Tests 72 Stunden. Bei Einreise aus einem Virusvariantengebieten gelten ebenfalls 72 Stunden für den PCR-Test und 24 Stunden für den Antigentest.Weltweite Pandemie
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Wer trägt die Kosten für die Einreisetests?Wenn es im Reiseland keine kostenlosen Tests gibt, müssen Einreisende die Kosten selbst tragen.
Gibt es Ausnahmen für Grenzpendler?Ausnahmen von der Nachweispflicht sind etwa für Grenzpendler und Grenzgänger sowie Tagespendler vorgesehen. Diese müssen nur bei Einreisen aus einem Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet oder auf dem Luftweg über einen Nachweis verfügen. Menschen, die keinen Impfnachweis oder Genesenennachweis haben, benötigen einen Testnachweis lediglich zweimal pro Woche.
Welche Anforderungen muss der Test erfüllen?Der Test muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache abgefasst sein - un in Papierform oder digital vorgelegt werden.
Wie wird die Testpflicht kontrolliert?An Flughäfen müssen die Passagiere schon jetzt einen negativen Corona-Test bei der Einreise nach Deutschland vorlegen. An Bahnhöfen und auf den Straßen in den Grenzgebieten soll es aber nur stichprobenartige Kontrollen geben.;
Wie werden die einzelnen Länder eingestuft?Künftig wird es nur noch zwei Kategorien zur Einstufung von Ländern und Regionen geben: Hochrisiko- und Virusvariantengebiete. Die Kategorie der "einfachen" Risikogebiete entfällt. Latitude-Festival
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Wie sehen die Quarantäneregeln aus?Bei der Rückkehr aus Hochrisikogebieten müssen Ungeimpfte eine zehntägige Quarantäne antreten, die frühestens ab dem fünften Tag durch Übermittlung eines Testnachweises beendet werden kann. Wer jünger als 12 Jahre ist, kann ohne einen Testnachweis nach fünf Tagen die Quarantäne beenden.
Bei Virusvariantengebieten gilt weiter grundsätzlich die 14-tägige, nicht verkürzbare Absonderungspflicht für alle. Die Quarantänepflicht entfällt für Geimpfte und Genesene, wenn das Variantengebiet, aus dem sie einreisen, nach der Einreise und während der Quarantäne zu einem Hochinzidenz- oder Risikogebiet herabgestuft wird.